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   BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 13.78   

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https://dejure.org/1979,2437
BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 13.78 (https://dejure.org/1979,2437)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1979 - 2 C 13.78 (https://dejure.org/1979,2437)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1979 - 2 C 13.78 (https://dejure.org/1979,2437)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 13.78
    Obgleich § 155 Abs. 4 VwGO nur die Verweisung gemäß §§ 41, 83 VwGO anspricht, ist seine Regelung auch bei Verweisungen der vorliegenden Art entsprechend anwendbar (ebenso BVerwG, Beschluß vom 9. März 1971 - BVerwG 1 WB 61.70 - [BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] [194]]).

    Daher hat der Wehrdienstsenat - obgleich für das wehrdienstgerichtliche Verfahren keine Kosten entstehen - in Anwendung der Kostenvorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über die das verwaltungsgerichtliche Verfahren betreffende Kostenverteilung zu entscheiden (vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] [194]).

  • BVerwG, 27.11.1974 - I WB 91.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 13.78
    In seinem Beschluß vom 27. November 1974 - BVerwG 1 WB 91.73 - hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts u.a. folgendes ausgeführt (S. 10 f. der Beschlußausfertigung), nachdem der Bundesminister der Verteidigung in jenem Verfahren zuvor ausdrücklich den Rechtsweg vor die Wehrdienstgerichtsbarkeit angezweifelt hatte (S. 7 der Beschlußausfertigung):.

    Der Fall sei somit - und hier bezieht sich der Wehrdienstsenat u.a. ausdrücklich auf den oben zitierten Beschluß BVerwG 1 WB 91.73 - im Ergebnis nicht anders zu beurteilen als bereits entschiedene Fälle der Zulassung von Berufsunteroffizieren zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes.

  • BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 137.76
    Auszug aus BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 13.78
    Diese Auffassung hat der 1. Wehrdienstsenat auch noch in jüngerer Zeit vertreten, wie aus seinen Beschlüssen vom 16. März 1977 - u.a. 1 WB 137.76 (NZWehrR 1977, 183) und 1 WB 138.76 - ersichtlich ist.
  • BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 138.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 13.78
    Diese Auffassung hat der 1. Wehrdienstsenat auch noch in jüngerer Zeit vertreten, wie aus seinen Beschlüssen vom 16. März 1977 - u.a. 1 WB 137.76 (NZWehrR 1977, 183) und 1 WB 138.76 - ersichtlich ist.
  • BVerwG, 21.05.1980 - 1 WB 183.79

    Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Offizieranwärters in die Laufbahn eines

    Durch Beschluß vom 8. Oktober 1979 hat das Verwaltungsgericht sodann auch bezüglich des nicht abgetrennten Teils des Verfahrens den Rechtsweg zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit verneint und den Rechtsstreit unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1979 - 2 C 13.78 - an das Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - verwiesen.

    Denn zumindest bis zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1978 - 2 C 13.78 - war die Frage, welcher Rechtsweg bei der Anfechtung von Entscheidungen über die Zulassung zu militärischen Laufbahnen gegeben sei, offen und auch in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet worden.

  • BVerwG, 30.06.1980 - 1 WB 130.79

    Wehrfliegerverwendungsfähigkeit - Zulassung zur Offizierslaufbahn -

    Denn zumindest bis zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1978 - 2 C 13.78 - war die Frage, welcher Rechtsweg bei der Anfechtung von Entscheidungen über die Zulassung zu militärischen Laufbahnen gegeben sei, offen und auch in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet worden.
  • BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 109.86

    Wehrbeschwerde - Soldaten - Laufbahnwechsel - Dienstliche Verwendung

    Für den Grenzbereich zwischen dem gerichtlichen Antragsverfahren und dem Klageverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 17 Abs. 1 WBO, § 59 Abs. 1 SG) hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß vor die allgemeinen Verwaltungsgerichte insbesondere solche Rechtsstreitigkeiten gehören, die den Status der Soldaten betreffen, während der Streit um die dienstliche Verwendung truppendienstlicher Natur ist und daher zu den Wehrdienstgerichten führt (BVerwG Urteil vom 1. Februar 1979 - 2 C 13.78).
  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 WB 65.80

    Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Zulassung zur Laufbahn - Offiziere des

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 20 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO, § 154 Abs. 1 VwGO und einer entsprechenden Anwendung des § 155 Abs. 4 VwGO (BVerwGE 43, 193, 194 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; BVerwG Urteil vom 1. Februar 1979 - 2 C 13.78).
  • BVerwG, 06.08.1980 - 1 WB 160.79

    Rechtsmittel

    Das Verwaltungsgericht hat den Rechtsstreit unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1978 - 2 C 13.78 - durch Urteil vom 21. August 1979 an das Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - verwiesen.
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